Zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung laden wir alle Mitglieder und Ehrenmitglieder gemäß § 20 Abs. 3 unserer Satzung herzlich ein.
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind gemäß unserer Satzung schriftlich zu stellen und spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
Für ein zünftiges Vesper sorgt unser Küchenteam in bewährter Weise.